Prozess wegen Hausbesetzung am 9. März: Stadträte Hannes Rockenbauch, Thomas Adler und Luigi Pantisano vor Gericht
Die Hausbesetzung in der Wilhelm-Raabe-Str. 4 im Stuttgarter Süden liegt beinahe zwei Jahre zurück, die Kriminalisierung geht immer noch weiter. Nach mehreren Prozessen sind nun auch die Stadträte Thomas Adler, Hannes Rockenbauch und Luigi Pantisano angeklagt. Der Vorwurf? Ihre Solidarität mit den zwei Familien, die aus einer Notlage heraus die zwei Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Str. besetzt hatten. Die Stadträte hatten sich kurz nach der Besetzung vor Ort ein Bild von der Situation gemacht und die zwei Familien kennengelernt. In einer der besetzten Wohnungen wurde ein Rockpolitik-Video aufgenommen. Rockpolitik ist ein Live Videoformat in dem Hannes Rockenbauch und Luigi Pantisano regelmäßig mit den Zuschauern über die aktuelle Kommunalpolitik diskutieren. Damit sollen sie, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, den Frieden des Hauses gebrochen haben.
Wilhelm-Raabe-Str. steht immer noch leer
Das Gebäude in der Raabe-Straße hat fünf Wohnungen. Zum Zeitpunkt der Hausbesetzung standen zwei Wohnungen leer, die drei anderen waren von Familien in regulären Mietverhältnissen bewohnt. Im Anschluss an eine Kundgebung vom Aktionsbündnis Recht auf Wohnen am 28. April 2019 auf dem Erwin-Schoettle-Platz zogen hunderte Menschen zu dem Haus und besetzten es – zwei Familien beschlossen zu bleiben. Die Alleinerziehende Rosevita mit Sohn zog in eine der leerstehenden Wohnungen. Die junge Familie Adriana mit Partner und Kind zogen in die andere leerstehende Wohnung des Gebäudes. Rosevita hatte ihre alte Wohnung wegen Eigenbedarfs verloren und lebte vor der Besetzung mit Sohn in einem kleinen Zimmer bei ihrer Schwester. Adriana mit Partner und Kind lebten in einer viel zu kleinen Wohnung und hatten zuvor trotz langer und intensiver Suche keine größere Wohnung finden können.
Die Besetzung erfuhr viel Zuspruch in der Stadt. Die Besetzer*innen forderten Mietverträge zu sozialen Konditionen, worauf sich die Eigentümerfamilie Passy nicht einließ. Stattdessen erfolgte genau einen Monat nach der Besetzung die Zwangsräumung mit einem Großaufgebot der Polizei. Noch am selben Abend demonstrierten aus Protest 600 Menschen in Heslach.
Schikanen gegen Bewohner*innen –
Entmietung läuft weiter
Mittlerweile ist das Haus nach unzähligen Räumungsklagen bis auf eine Familie vollständig entmietet. Vier von fünf Wohnungen stehen also leer. Die letzte verbleibende Familie ist ebenfalls mit einer Räumungsklage konfrontiert. Monatelang patrouillierte ein privater Sicherheitsdienst mindestens einmal täglich im Gebäude. An der Hausfassade wurde eine Kamera montiert. Ein Durchgang vom Hinterhof zum Nachbarshof wurde zuerst mit einem Bretterverschlag verbarrikadiert, mittlerweile trennt eine Steinmauer die Höfe. Die Zugänge zu den anderen Wohnungen wurden mit Holzplatten verschraubt. Der Dachboden – auf dem persönliche Gegenstände der Mieter*innen lagerten – wurde kurzerhand zugeschraubt und die Müllcontainer verschlossen. Seit zwei Jahren betreibt die Eigentümerfamilie Passy eine Einschüchterungs- und Entmietungsstrategie. Die damals besetzten Wohnungen stehen heute – fast zwei Jahre nach der Hausbesetzung – immer noch leer und es wurden keine großen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Und die Stadtverwaltung? Die hat seit Einführung der Satzung gegen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum 2016 nur 2.400 Euro an Bußgeldern verhängt. Zu 2.200 Euro wurden alleine die Hausbesetzerinnen verurteilt. Die Stadtspitze stört sich also nicht sonderlich an dem Leerstand von mindestens 3.000 Wohnungen in Stuttgart. Das ist ein unerträglicher Zustand und nicht hinnehmbar. Mit der Belebung von Leerstand scheint die Stadtspitze ein viel größeres Problem zu haben, so leitete die Stadt auf eigene Faust die Zwangsräumung der im letzten Jahr besetzten Forststraße 140 im Stuttgarter Westen in die Wege. Eines ist klar. Nicht diejenigen, die auf den Skandal von unbegründeten Leerstand aufmerksam machen gehören angeklagt, sondern Spekulanten, die auf der Jagd nach maximaler Rendite Wohnungen und Häuser oft jahrelang leerstehen lasen.
Prozesstermine
Montag, 9. März 2020
8:30 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht 9:15 Prozessbeginn
Montag, 23. März 2020
8:30 Uhr Kundgebung vor dem Amtsgericht 9:15 Prozessbeginn
Adresse: Hauffstr. 5 | Haltestelle Neckartor
Aktionsbündnis Recht auf Wohnen
www.recht-auf-wohnen.de