Claudia Böhringer Claudia Böhringer Art. 14(2)Grundgesetz: EIGENTUM VERPFLICHTET. SEIN GEBRAUCH SOLL ZUGLEICH DEM WOHLE DER ALLGEMEINHEIT DIENEN. Dieser Benutzerkonto Status ist Freigegeben Über Über Beiträge Beiträge Kommentare Kommentare Dieser Benutzer hat noch keine Kommentare abgegeben.