Claudia Böhringer Claudia Böhringer Art. 14(2)Grundgesetz: EIGENTUM VERPFLICHTET. SEIN GEBRAUCH SOLL ZUGLEICH DEM WOHLE DER ALLGEMEINHEIT DIENEN. Dieser Benutzerkonto Status ist Freigegeben Über Über Beiträge Beiträge Kommentare Kommentare Dieser Benutzer hat noch keine Informationen zu seinem Profil hinzugefügt. Only fill in if you are not human