StZ: Geisterhäuser trotz akuter Wohnungsnot
Leerstehendes Haus in Plieningen – Ein direkter Anwohner lebt seit zehn, ein anderer seit 14 Jahren dort. Beide eint: Seit sie dort wohnen, steht das Haus leer. Unerträglich!
Leerstehendes Haus in Plieningen – Ein direkter Anwohner lebt seit zehn, ein anderer seit 14 Jahren dort. Beide eint: Seit sie dort wohnen, steht das Haus leer. Unerträglich!
In Stuttgart zeichnet sich ein neuer Trend ab: Wo wenig Miete bezahlt wird, sollen alte Häuser teuren Neubauten weichen. Häufig helfen Vermieter mit Geld nach, um Mieter loszuwerden. Doch manchmal treten plötzlich Schäden auf – der Mieterbund glaubt an mutwillige Zerstörung.
Uzbee Mohideen hat seine Hände tief in die Taschen seiner beigefarbenen Jacke gesteckt. Er steht vor dem Haus, in dem er seit 16 Jahren wohnt. Doch jetzt wird das Heim, das er sich in seiner kleinen Wohnung im Stuttgarter Stadtbezirk Weilimdorf aufgebaut hat, plötzlich bedroht. Mohideen, seine Frau und seine beiden Kinder sollen ausziehen. Nicht freiwillig. Die Familie soll dazu regelrecht gezwungen werden.
Der Eigentümer des Mehrfamilienhauses hat Räumungsklage gegen Uzbee Mohideen und die anderen Mieter im Haus eingereicht. Die Begründung: Man sei „an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert“. So steht es in dem Gerichtspapier, das unserer Redaktion vorliegt. Kurz gesagt bedeutet das: Dem Eigentümer reicht die Miete nicht, die er derzeit aus den vier vermieteten Wohnungen bekommt.
Die Bewohner aber wollen nicht gehen, ihre Wohnungen nicht einfach so hergeben. In der Folge sind urplötzlich Beschädigungen am Haus aufgetreten: Der Kellerzugang etwa wurde mit Bauschutt und Erde zugeschüttet, die Haustür verschwand, die Regenrinne wurde zerstört – Wasser dringt ungehindert ins Haus. „Man will die Menschen zum Auszug zwingen, indem man ihnen das Leben unmöglich macht“, glaubt der Landesvorsitzende des Mieterbundes, Rolf Gaßmann. „Der Vermieter will die Bewohner zermürben.“ Laut Mieterbund handelt es sich nicht um einen Einzelfall.
Das Haus in Weilimdorf hat den Eigentümer gewechselt. „Damit hat unser Ärger angefangen“, erzählt Mohideen. Aus der Räumungsklage geht hervor, dass die Familie Mohideen, dem Willen der neuen Eigentümer nach, zum 30. Juni 2018 hätte auszuziehen sollen. Die Bewohner aber haben sich gegen die Kündigung gewehrt – der Fall wird im Dezember vor Gericht entschieden. Auch die anderen drei Mietparteien im Haus werden ihren Vermieter wohl das nächste Mal vor Gericht wiedersehen.
„Ich kann verstehen, dass man hier neu bauen will“, sagt Mohideen nüchtern. Was dem Familienvater aber zu schaffen macht, sind die Schäden am Haus, die den Aussagen der Mieter zufolge erst aufgetreten sind, als die Bewohner sich weigerten, ihre Wohnungen zu verlassen. Ein Beispiel: Ein Foto aus dem Juli dieses Jahres zeigt eine intakte, breite Hofeinfahrt. Inzwischen aber ist der Beton aufgebrochen, rostige Rohre ragen aus dem Erdreich hervor, der Weg zwischen Haus und Bauzaun ist schmal. Für einen Kinderwagen fast zu schmal. „Am Haus wurden Dinge einfach kaputt gemacht“, sagt Mohideen verärgert.
Heute stellt sich das Bild vor Ort so dar: Am Hauseingang befindet sich eine Tür ohne Schloss. Mit der alten, abschließbaren Tür wurde das Kellerfenster von außen blockiert. Kein Licht dringt mehr ins Untergeschoss. Der äußere Zugang zum Keller wurde mit Bauschutt und Erde zugeschüttet. Im Treppenhaus gibt es kein Licht mehr, die Klingelanlage wurde abgebaut. Die Regenrinne oberhalb des früheren Kellerzugangs wurde durchtrennt. Wasser kann nun ungehindert in den Keller laufen. Der Mieterverein will den Vermieter mit juristischen Mitteln dazu bringen, die dringlichsten Schäden zu beseitigen – auch hier wird die Entscheidung wohl erst vor Gericht fallen.
Trotz mehrfacher und ausführlicher Anfragen unserer Zeitung wollte sich der Eigentümer der Immobilie, die Firma Hermann Wohnbau mit Sitz in Kornwestheim, nicht zu den Vorgängen äußern. Fragen, wer die Schäden am Haus verursacht haben könnte oder ob die Probleme zeitnah behoben werden, bleiben unbeantwortet.
Dem Internetauftritt des Vermieters zufolge ist die Unternehmensgruppe neben der Immobilienentwicklung noch in weiteren Geschäftsfeldern aktiv – etwa im Management von Profiboxern. Und: auf der Internetseite des Vermieters wird unter der Adresse in Weilimdorf bereits ein Neubauquartier mit Namen „neue Grüne Mitte“ beworben. Das Objekt sei „in Planung“, heißt es da. Zudem hat die Firma nach Informationen unserer Zeitung den ersten Bauantrag für einen Neubau samt Tiefgarage anstelle des alten Mehrfamilienhauses beim Baurechtsamt der Landeshauptstadt bereits im Februar 2018 gestellt – lange bevor Familie Mohideen und die anderen Bewohner des Hauses hätten ausziehen sollen.
Nach Aussage von Mieterbund-Chef Gaßmann ist der Fall ein extremes Beispiel für eine aktuelle Entwicklung am Wohnungsmarkt. „Ältere Häuser in guter Lage werden abgerissen, um dort ertragreiche, neue Wohnanlagen erstellen zu können“, sagt er. Das Problem von Mietern, die ihre angestammte Umgebung nicht verlassen wollen oder können, wird laut Rolf Gaßmann in vielen Fällen mit Geld gelöst. „Beim Bau und dem anschließenden Verkauf oder der Vermietung neuer Wohnungen springt in der Regel genug raus, damit der Bauträger den bisherigen Mietern eine großzügige Abfindung zahlen kann“, sagt er. Aber: „Rabiates Vorgehen wie in dem Fall in Weilimdorf beobachten wir leider immer öfter.“
Mit Blick auf die Räumungsklagen gegen die Mieter aus Weilimdorf gibt sich Gaßmann zuversichtlich. „Es gibt ganz wenige Fälle, bei denen mangelnde Wirtschaftlichkeit eine Kündigung rechtfertigt“, sagt er. Das sei besonders dann der Fall, wenn der Kauf der Immobilie noch nicht lange zurückliege, so Gaßmann. „Niemand wird gezwungen, ein vermietetes Wohnhaus zu kaufen. Zudem kann man sich vorab über die Höhe der Mieten und damit über die Wirtschaftlichkeit informieren“, sagt er. Ähnlich argumentiert der Anwalt der Familie Mohideen. „Der Kündigungsgrund entsteht überhaupt erst mit der Veräußerung und erst beim Erwerber“, heißt es in der offiziellen Antwort auf die Räumungsklage.
Uzbee Mohideen hat sich mit seiner Familie trotzdem auf Wohnungssuche gemacht. „Ich habe mehr als 300 Bewerbungen geschrieben“, berichtet der Familienvater. Auf die meisten Anschreiben habe er jedoch keine Antwort erhalten, erzählt er. Und: „Selbst mit einem guten Gehalt ist es kaum möglich, eine Wohnung zu finden.“ Die einzigen Angebote, bei denen Mohideen in die engere Auswahl gekommen ist, hätten das Budget der vierköpfigen Familie komplett gesprengt. Und auch die anderen Mieter des Hauses sind nach eigener Aussage verzweifelt auf der Suche nach einer neuen Bleibe.
In der Räumungsklage des neuen Eigentümers heißt es dazu: „Auch ist die lapidare Begründung, der Beklagte (hier ist die Familie Mohideen gemeint) habe trotz intensiver Wohnungssuche keine Ersatzwohnung finden können, für einen Sozialwiderspruch nicht ausreichend.“ Sollte der Vermieter mit dieser Rechtsauffassung bei der Gerichtsverhandlung im Dezember erfolgreich sein, würden die Mohideens und die anderen Bewohner des Hauses auf der Straße stehen. In einem solchen Fall könnte die Familie bei der Stadt um eine Notunterkunft bitten. „Das will ich vermeiden“, sagt Mohideen. „Ich arbeite seit 25 Jahren bei einem großen Autohersteller in der Region. Ich will nicht, dass die Stadt mir helfen muss.“
Im Frühjahr hatte die Besetzung zweier Wohnungen in Heslach für Aufsehen gesorgt. Nun will die Stadt Stuttgart ein Verfahren gegen die Immobilieneigner einleiten.
Stuttgart – Sechs Monate nach der Hausbesetzung in Heslach droht den Eigentümern des Wohnhauses ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. In Stuttgart gilt das Zweckentfremdungsverbot. Leerstand von Wohnraum ist in Stuttgart illegal, wenn dieser länger als sechs Monate andauert. Es wäre das erste Mal, dass die Stadt ein Bußgeld von Eigentümern leerer Wohnungen tatsächlich einfordert.
Die beiden Wohnungen im Süden der Stadt waren im Frühjahr dieses Jahres besetzt worden. Die Besetzung, in die auch Teile der linksextremen Szene der Stadt involviert waren, hatte Ende Mai mit der Räumung durch die Polizei geendet. Die Eigentümer des Hauses hatten daraufhin angekündigt, das Haus sanieren und die fraglichen Wohnungen danach möglichst rasch vermieten zu wollen. Doch Stand heute scheint in dieser Hinsicht nicht viel geschehen zu sein.
Auf Anfrage erklärt Jana Steinbeck, die Pressesprecherin der Landeshauptstadt: Die sechsmonatige Frist, bis zu der die Wohnungen vermietet oder eine Sanierung begonnen werden muss, habe mit einem Schreiben der Stadt an die Anwälte der Hauseigentümer im Juni dieses Jahres begonnen. Und: „Demnach würde die Frist Anfang Dezember ablaufen.“ Die Sprecherin fügt klar hinzu: Sollten die Sanierungsarbeiten im Dezember nicht losgehen, würde die Stadt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Weiter sagt sie: „Dieses hätte ein Bußgeld zur Folge.“
Der Anwalt der Hausbesitzer, der Heilbronner Jurist Erik Silcher, erklärt dazu: „Ein Bußgeld halte ich für übertrieben.“ Bevor eine Sanierung überhaupt beginnen könnte, müsste zunächst der Dachboden des Hauses geräumt werden. „Diesen haben die Mieter illegal in Beschlag genommen“, sagt Silcher weiter. Man müsse mit dem Dach beginnen, da dieses nicht dicht sei. Gegen das angedrohte Bußgeld der Stadt will sich der Jurist im Namen seiner Mandanten wehren. „Dagegen würden wir juristisch vorgehen“, sagt er.
Wie lange die Sanierungsarbeiten andauern sollen und wann damit neue Mieter in dem Wohnhaus in Heslach einziehen können, kann Silcher auf Anfrage nicht beantworten.
Die Aktion der Hausbesetzung in Stuttgart-Heslach war vielleicht nur Symbolpolitik. Und doch ist dadurch ein neues Problembewusstsein geschaffen worden, sagt Redakteurin Christine Bilger.
Es ist vorbei, die Wohnungen sind wieder leer. Die Familien sind wieder dort, wo sie vorher nicht gut gelebt haben – in zu engen Verhältnissen, aus denen sie raus wollten. Wem hat der Monat der Besetzung nun am Ende etwas gebracht? Ist dadurch irgend ein Problem gelöst, von denen es etliche auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt gibt?
Die Antworten auf diese Fragen sind nicht einfach. Direkt gebracht hat es den Familien nichts, die dort einzogen. Sie haben sich dadurch keinen legalen Mietvertrag erstreiten können. Zudem haben sie sich – sehenden Auges – Strafanzeigen eingehandelt. So legitim ihr Anliegen war, illegal war ihre Methode dennoch. Zugleich haben sie sich auch noch anhören müssen, lediglich Marionetten eines politischen Strategiespiels zu sein.
Und doch hat sich durch die Aktion etwas bewegt. Die Besetzer haben viel Unterstützung aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Kreisen erfahren und somit viele Menschen für das Thema sensibilisiert. Die Diskussion über die Wohnungspolitik in der Stadt nimmt nun neue Fahrt auf. Das Thema Leerstand muss auf die Agenda. Das war zwar schon klar, wird aber nun drängender.
Die Aktion war vielleicht nur Symbolpolitik. Und doch ist dadurch ein neues Problembewusstsein geschaffen worden. Das muss man einräumen, gleich wie man zu den Methoden der Besetzer aus der Wilhelm-Raabe-Straße steht.
Im Mai wurde das besetzte Haus in Heslach von der Polizei geräumt. Doch bis heute werden die fraglichen Wohnungen offenbar nicht regulär vermietet. Nun fordert die Stadt von den Eigentümern ein Bußgeld wegen unbegründetem Leerstand.
Stuttgart – Es geht um ein sperriges Wort – das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Demnach darf Wohnraum in Stuttgart nicht länger als sechs Monate unbegründet leer stehen. Ist das doch der Fall, droht dem Eigentümer der fraglichen Immobilie ein Bußgeld. Aktuell hat die Stadtverwaltung ein neues Verfahren eingeleitet. Besonders brisant ist dieser spezielle Fall, weil es sich ausgerechnet um die Wohnungen handelt, die im Frühjahr dieses Jahres besetzt waren. Anliegen der Hausbesetzer war es, auf den Leerstand von Wohnraum aufmerksam zu machen.
Die Stadtverwaltung bestätigt die Informationen unserer Zeitung. Stadtsprecher Sven Matis erklärt: „Das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart hat gegen die Eigentümer von Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 ein Bußgeldverfahren eingeleitet.“ Grundlage sei die Satzung zum Zweckentfremdungsverbot.
Man habe den Eigentümern nun die Gelegenheit eingeräumt, sich bis zum 10. Januar zu den „entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern“, so Matis weiter. Die Eigentümer müssten beispielsweise nachvollziehbar erklären, „wann und wie die Wohnungen wieder bezugsfertig gemacht werden“.
Im Video: Wohnungsnot in Stuttgart – was sind die Ursachen? Und wie könnten Lösungen aussehen? Mit unserem Faktenvideo können Sie mitreden.
Die Frist, bis zu der die Wohnungen neu vermietet werden mussten, war Anfang Dezember abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt standen die Einheiten nach dem Wissen der Stadt nachweislich mindestens sechs Monate leer, heißt es aus der Verwaltung. Auch ein fix erteilter Auftrag an Handwerker für die Sanierung der Wohnungen, hätte dem Gesetz nach eine aufschiebende Wirkung.
Doch wie hoch wird das Bußgeld ausfallen? Im Gesetz ist eine Obergrenze von 50 000 Euro definiert. Und: Aus der Verwaltung heißt es, man sehe illegalen Wohnungsleerstand keinesfalls als Kavaliersdelikt an. Man wolle zudem eine Lenkungswirkung erzielen. Experten rechnen damit, dass die Verwaltung das Bußgeld im unteren vierstelligen Bereich festsetzen werde.
Das Zweckentfremdungsverbot wurde vom Gemeinderat am 3. Dezember 2015 beschlossen. Nach Angaben von Stadtsprecher Sven Matis hat die Verwaltung seit Einführung des Verbots in Stuttgart in zwei Fällen einen Bußgeldbescheid erlassen. „Bemerkenswert ist, dass die meisten Verfahren nicht zu einem Bußgeldbescheid führen. Die Adressaten zeigen sich meist kooperativ. Das ist durchaus als Erfolg zu werten“, erklärt Matis. Zum Vergleich: Die Stadt München hat allein im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 851 110 Euro eingenommen.
Der Anwalt der Heslacher Immobilieneigentümer war trotz mehrfacher Anfrage unserer Zeitung nicht zu erreichen. Als die Eigentümer Anfang November erstmals mit einem drohenden Bußgeld konfrontiert waren, hatte Erik Silcher, Anwalt der Hausbesitzer, gesagt: „Ein Bußgeld scheint mir übertrieben.“ Und: Vor einer Sanierung des Hauses müsse der Dachboden geräumt werden. Diesen hätten die Mieter illegal in Beschlag genommen, so der Jurist weiter.
Die Haubesetzung war in der Stadt kontrovers diskutiert worden. Recherchen unserer Zeitung zufolge waren Teile der linksextremen Szene in die Besetzung involviert. Die Hausbesetzer waren zudem von der Fraktion SÖS/Linke-plus im Gemeinderat ausdrücklich unterstützt worden. Am anderen Ende des politischen Spektrums wurde die Räumung des besetzten Hauses durch die Polizei hingegen begrüßt. „Da haben wir heute in Stuttgart ein klares Zeichen gesetzt“, sagte der baden-württembergische CDU-Innenminister Thomas Strobl am Tag der Räumung. „Solche rechtsfreien Räume wird es in Baden-Württemberg nicht geben – anders als in anderen Bundesländern.“
Wien zeigt mal wieder dass es Alternativen gibt: Bei neuen Bauprojekten müssen Zwei Drittel Sozialwohnungen sein. Dazu gibt es eine gesetzte Nettohöchstmiete von fünf Euro pro Quadratmeter bei den geförderten Wohnungen. Auch die österreichische Hauptstadt hat mit steigenden Einwohnerzahlen zu kämpfen. Damit Wohnen bezahlbar bleibt, hat die Stadtregierung eine neue Bauordnung erlassen – mit drastischen Vorschriften.
Im Kampf um bezahlbare Mieten fördert die österreichische Hauptstadt Wien den sozialen Wohnungsbau mit einem drastischen Schritt.
Bei künftigen Bauprojekten darf nur noch ein Drittel der Wohnnutzfläche frei finanziert werden, zwei Drittel der Fläche bleiben geförderten Wohnungen vorbehalten. Die am Donnerstag vom Wiener Landtag beschlossene Regelung sieht auch eine Nettohöchstmiete von fünf Euro pro Quadratmeter bei den geförderten Wohnungen vor.
Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal erklärte, man bekämpfe damit die Hauptursache der Kostenexplosion beim Wohnen, nämlich die Spekulation mit Grund und Boden, und schaffe dadurch mehr leistbaren Wohnraum.
Kritik kam vom Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund. Damit werde die Fortführung der bisher regen Bautätigkeit in Wien zunichte gemacht. Auch die Wirtschaftskammer erklärte, viele Projekte würden sich nun nicht mehr rechnen. Bisher war bei Neubauprojekten jeweils die Hälfte der Fläche als sozialer Wohnungsbau auszuweisen.
Das rot-grün regierte Wien hat eine lange Tradition im sozialen Wohnungsbau, die in die Jahre nach dem Ersten Weltkrieg zurückreichen. Derzeit leben in der knapp zwei Millionen Einwohner zählenden Stadt rund 500.000 Menschen in geförderten Wohnungen.
Den folgenden Beitrag haben wir der Website vom MDR entnommen, Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/wien-foerdert-sozialen-wohnungsbau-100.html?fbclid=IwAR333BciGYI7jDdP_HqPejcC023sHrXXV4zzP-7_58KaMuqsBC9LG-9zY7Y
Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat das Zeug, mit seiner Politik, über Modernisierungen das Mietpreisniveau in ihren Immobilien zu heben, Stuttgart 21 als Feindbild Nummer 1 für Teile der Stadtgesellschaft abzulösen. Sowohl bei einer Info-Veranstaltung am Freitag im Gewerkschaftshaus mit 100 erbosten Mietern als auch beim „Mietenpolitischen Ratschlag“ der Linken von Bund und Stadt am Samstag im Rathaus wurde das Potenzial deutlich, das bei einer optimierten Informationspolitik und besserer Vernetzung von Mietern, deren Initiativen, von Mietervereinen und Parteien gehoben werden könnte.
Viele Teilnehmer, die sich mit Schauergeschichten über ihren Vermieter zu überbieten versuchten, hatten bis zur Veranstaltung nicht einmal geahnt, wie groß der Kreis von Leidensgenossen ist; dass es fachliche Hilfe und tausend Möglichkeiten gibt, sich erfolgreich zu wehren. Was sie allerdings an dem Abend verstanden haben: dass sich Widerstand organisieren lässt.
Kritisiert wurde aber nicht nur Vonovia mit seinen mehr als 400 000 Wohnungen, sondern auch die Politik, denn sie nutze ihre Möglichkeiten nicht, die Vermieter in ihre Schranken zu weisen und ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann hält eine maximale Mietpreiserhöhung in Höhe der Inflationsrate für ausreichend, Ursel Beck von der Stuttgarter Mieterinitiative fordert einen Mietpreisstopp, und der Linken-Bundesparteichef Bernd Riexinger sagte, langfristig müsste die Mieten sogar wieder sinken. OB Fritz Kuhn (Grüne), so heißt es in einem Flugblatt, breite den Immobilienhaien dagegen den „roten Teppich“ aus. Über Vonovia habe er sich jedenfalls noch nicht kritisch geäußert.
Knut Unger, Mietervereinsmitarbeiter aus Nordrhein-Westfalen, nimmt dagegen kein Blatt vor den Mund. Er spricht von „systematischer Täuschung“ der Mieter. So sei jede Betriebskostenabrechnung falsch, und das Jahr für Jahr. Er rührt mittlerweile nicht mehr nur bundes-, sondern europaweit die Werbetrommel, um den Widerstand besser zu vernetzen.
Auch der Protest gegen Stuttgart 21 sei so entstanden, hieß es bei diesen Veranstaltungen. Bernd Riexinger träumt schon „von 100 000 Menschen vor dem Kanzleramt“, die für drastische Maßnahmen gegen die Wohnungsnot protestieren. Die anstehenden Kommunalwahlen bieten aus Sicht der Mieterinitiativen die Chance, den Druck auf die Parteien zu erhöhen.
Weil sich allein im Nordbahnhofgebiet 1300 von rund 2300 Wohnungen der Vonovia befinden, hat die Fraktionsgemeinschaft von SÖS/Linke-plus vor der Sommerpause vorsorglich beantragt, Milieuschutzsatzungen für das Gebiet Friedhof- und Mönchstraße zu beschließen. In einem Hochhaus außerhalb des Satzungsgebiets hatten Mieter die Modernisierungen nicht verhindern können. Nun müssen sie auf einer Großbaustelle leben und hinterher mehr Miete bezahlen. Für viele bedeutet so eine Maßnahme den K. O., da die Kosten auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen. Nach etwa elf Jahren ist die für den Vermieter steuerlich absetzbare Maßnahme zur Werterhöhung vom Mieter finanziert. Er muss den Erhöhungsbetrag aber immer weiter bezahlen. So will es der Gesetzgeber.
Die Stadt wird alle möglichen Quartiere mit umfassendem Eigentum der Vonovia auf Indikatoren untersuchen, die eine Veränderung erwarten lassen. Für CDU-Stadtrat Philipp Hill ist die Milieuschutzsatzung ein „stumpfes Schwert“, weil sich nur Luxussanierungen verhindern ließen. Tatsächlich muss eine Modernisierung genehmigt werden. Sie gilt als sinnvoll und anmessen, sofern nur eine „durchschnittliche Wohnung zeitgemäß ausgestattet wird oder die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt werden sollen. In Berlin verärgern die Bezirke aktuell die Vermieter mit eigenen Kriterien und definieren selbst, welche Ausstattung zeitgemäß erscheint. Ob die Beamten damit vor Gericht durchkommen, ist unklar.
Knut Unger, der Stachel im Fleisch von Vonovia, hat bei seinem Vortrag über die Möglichkeiten, dem Vermieter die Stirn zu bieten und ihn trotz Drohbriefen und anrückenden Handwerkern mit legalen Mitteln alt aussehen zu lassen, in staunende Gesichter geblickt. „Das habe ich alles nicht gewusst“, sagte eine Frau aus Ostfildern, der seit Monaten das Wasser durch die Decke tropft. Sie kündigte an, sofort alle Nachbarn zu informieren und zu mobilisieren.