Weißenhofsiedlung: soziale und baugeschichtliche Verantwortung übernehmen

Zum Schutz der Weißenhofsiedlung und ihrer MieterInnen hat die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PLuS einen Antrag für den Wirtschaftsausschuss des Gemeinderates gestellt:

Am 15.10. 2018 wurde im Aufsichtsrat der SWSG der Ankauf der Weißenhof- und Beamtensiedlung (…) durch die SWSG beschlossen. Der Wirtschaftsausschuss des Stuttgarter Gemeinderats als Gesellschafterversammlung der SWSG kann bezüglich dieses Ankaufs Kriterien festlegen.

Wir beantragen:

  1. Die SWSG wird verpflichtet, den Weiterverkauf der Gesamtheit und der Einzelimmobilien auszuschließen. Die SWSG verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Weißenhofsiedlung dauerhaft in öffentlicher Hand bleibt.
  2. Eine bauliche Nachverdichtung auf den Flächen der Weißenhof- und Beamtensiedlung wird wegen des besonderen Charakters des Gesamtensembles ausgeschlossen. Instandhaltungsbedingte Eingriffe haben auf Basis des historischen Bebauungsplans und der historischen Kubatur der Gebäude zu erfolgen.
  3. Um den besonderen Qualitäten dieses außerordentlichen Denkmals der Architekturgeschichte und den öffentlichen Verpflichtungen für dessen Erhalt und die Instandhaltung gerecht werden zu können, wird ein mit Vetorechten ausgestatteter Beirat geschaffen, der die denkmalpflegerischen und baugeschichtlichen Belange bei notwendigen Eingriffen durch Instandhaltungsarbeiten sicherstellt.
  4. Die SWSG wird verpflichtet, im Rahmen notwendiger Sanierungen bauliche Eingriffe vorab dem Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Stuttgart vorzulegen und bewerten zu lassen.
  5. Die SWSG wird verpflichtet, bei der Auswahl neuer Mieter_innen nach Mieterwechseln auf eine soziale Durchmischung zu achten.
  6. Die SWSG garantiert allen Mieter_innen das heutige Mieten-Niveau und verzichtet bei Neuvermietungen auf gesetzlich mögliche und marktübliche Mieterhöhungen.

Begründung:

Der Aufsichtsrat der SWSG hat am 15.10.2018 dem Erwerb der Stuttgarter Weißenhof- und Beamtensiedlung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG zugestimmt.

Mit dem Beschlussantrag zum Ankauf wurde lediglich festgelegt, dass die Weißenhof- und Beamtensiedlung erworben wird. Weitere Festlegungen wurden nicht getroffen. Dem Erwerb müssen jedoch nun Festlegungen folgen, die der baugeschichtlichen, kulturellen und sozialen Bedeutung der Weißenhof- und Beamtensiedlung gerecht werden und diese für die Zukunft absichern.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS votierte im SWSG-Aufsichtsrat zwar für einen Erwerb direkt durch die Stadt Stuttgart, nach vollzogenem Ankauf durch die SWSG sind jetzt Festlegungen mit den o.g. Zielsetzungen durch die Gesellschafterversammlung der SWSG geboten.

Quelle

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