Nach Hausbesetzung in Stuttgart – Eigentümern droht Bußgeld

Im Frühjahr hatte die Besetzung zweier Wohnungen in Heslach für Aufsehen gesorgt. Nun will die Stadt Stuttgart ein Verfahren gegen die Immobilieneigner einleiten.

Stuttgart – Sechs Monate nach der Hausbesetzung in Heslach droht den Eigen­tümern des Wohnhauses ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. In Stuttgart gilt das Zweckentfremdungsverbot. Leerstand von Wohnraum ist in Stuttgart illegal, wenn dieser länger als sechs Monate andauert. Es wäre das erste Mal, dass die Stadt ein Bußgeld von Eigentümern leerer Wohnungen tatsächlich einfordert.

Die beiden Wohnungen im Süden der Stadt waren im Frühjahr dieses Jahres besetzt worden. Die Besetzung, in die auch Teile der linksextremen Szene der Stadt involviert waren, hatte Ende Mai mit der Räumung durch die Polizei geendet. Die Eigentümer des Hauses hatten daraufhin angekündigt, das Haus sanieren und die fraglichen Wohnungen danach möglichst rasch vermieten zu wollen. Doch Stand heute scheint in dieser Hinsicht nicht viel geschehen zu sein.

Auf Anfrage erklärt Jana Steinbeck, die Pressesprecherin der Landeshauptstadt: Die sechsmonatige Frist, bis zu der die Wohnungen vermietet oder eine Sanierung begonnen werden muss, habe mit einem Schreiben der Stadt an die Anwälte der Hauseigentümer im Juni dieses Jahres begonnen. Und: „Demnach würde die Frist Anfang Dezember ablaufen.“ Die Sprecherin fügt klar hinzu: Sollten die Sanierungsarbeiten im Dezember nicht losgehen, würde die Stadt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Weiter sagt sie: „Dieses hätte ein Bußgeld zur Folge.“

Der Anwalt der Hausbesitzer, der Heilbronner Jurist Erik Silcher, erklärt dazu: „Ein Bußgeld halte ich für übertrieben.“ Bevor eine Sanierung überhaupt beginnen könnte, müsste zunächst der Dachboden des Hauses geräumt werden. „Diesen haben die Mieter illegal in Beschlag genommen“, sagt Silcher weiter. Man müsse mit dem Dach beginnen, da dieses nicht dicht sei. Gegen das angedrohte Bußgeld der Stadt will sich der Jurist im Namen seiner Mandanten wehren. „Dagegen würden wir juristisch vorgehen“, sagt er.

Wie lange die Sanierungsarbeiten ­andauern sollen und wann damit neue Mieter in dem Wohnhaus in Heslach einziehen können, kann Silcher auf Anfrage nicht beantworten.

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