Nach Hausbesetzung in Stuttgart – Eigentümern droht Bußgeld

Nach Hausbesetzung in Stuttgart – Eigentümern droht Bußgeld

Im Frühjahr hatte die Besetzung zweier Wohnungen in Heslach für Aufsehen gesorgt. Nun will die Stadt Stuttgart ein Verfahren gegen die Immobilieneigner einleiten.

Stuttgart – Sechs Monate nach der Hausbesetzung in Heslach droht den Eigen­tümern des Wohnhauses ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. In Stuttgart gilt das Zweckentfremdungsverbot. Leerstand von Wohnraum ist in Stuttgart illegal, wenn dieser länger als sechs Monate andauert. Es wäre das erste Mal, dass die Stadt ein Bußgeld von Eigentümern leerer Wohnungen tatsächlich einfordert.

Die beiden Wohnungen im Süden der Stadt waren im Frühjahr dieses Jahres besetzt worden. Die Besetzung, in die auch Teile der linksextremen Szene der Stadt involviert waren, hatte Ende Mai mit der Räumung durch die Polizei geendet. Die Eigentümer des Hauses hatten daraufhin angekündigt, das Haus sanieren und die fraglichen Wohnungen danach möglichst rasch vermieten zu wollen. Doch Stand heute scheint in dieser Hinsicht nicht viel geschehen